Fragen der Bürgerinitiative
„Sinnvoller Hochwasserschutz für Opladen – Wiembachallee erhalten!“
an die Technischen Betriebe Leverkusen
zur Vorbereitung der Informationsveranstaltung am 12. Mai 2025
I. Fragen zum Wiembach
Für den Bereich Technik
- Beim Hochwasser 2021 war eine deutlich größere Fläche von Wiembach und Wupper überschwemmt als im Geoportal bei einem HQextrem angezeigt wird. Wann wird die Kartendarstellung überarbeitet?
- Wie wird sichergestellt, dass sich durch den alten Bahndamm am Pintsch-Öl Gelände keine Hochwasser-Wellenüberlagerung ergibt (gemäß Gutachten Var. 1)?
- wird das Naturgut vor einem HQ100 (alte Zeitreihe) geschützt?
- Im Oberwasser des Bahndurchlasses wurden die hydraulischen Ergebnisse mit einem 1D-Modell ohne Verklausung berechnet. Gilt dies auch für die 2D-Berechnungen bis zur Mündung?
- Laut eines Schreibens der TBL gibt es bei einem HQ100 weder vor dem Bahndurchlass, noch vor der Lucasbrücke, der Holzbrücke Fürstenbergstraße oder der Brücke Wiembachallee (Bielertstr.) einen Aufstau. Laut Geoportal staut sich der Wiembach jedoch vor dem Bahndurchlass bei einem HQ100 auf. Die Modellrechnung für den Kreisverkehr Rennbaumstraße zeigt einen Aufstau vor der Lucasbrücke. Können sie diese Widersprüch klären?
- Im Gutachten Fischer sind für den Pegel Wiembachallee lediglich zwei Messwerte (ca. 12,8 und 15,1 m3/s) mit einer Jährlichkeit größer 10 für den Zeitraum 1974 bis 2011 hinterlegt. Verändern neuere Daten und insbesondere das Hochwassergeschehen von 2021 die Berechnung der Jährlichkeiten?
- Derzeit läuft der Wiembach laut Modell kurz vor der Holzbrücke im Bereich des alten Pegels bei einem Abfluss von 10,14 m/s über. Höhere Werte können also aktuell am Pegel nicht gemessen werden. Zwei Messwerte (s. Frage 7) liegen deutlich darüber und zeitlich vor den Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturgüte im oberen Teil des Wiembachkanals. Haben diese Maßnahmen zu einer merklichen Verengung und damit Hochwassergefährdung geführt? Bei welchem Pegelwert ist der Wiembach früher übergelaufen?
- Der Querschnitt des Wiembachs verengt sich unter der Brücke Wiembachallee (Bielertstr.) von den geplanten 16 m² auf weniger als 10 m². Laut eines Schreibens der TBL kommt es dort aber – trotz konstanten Gefälles – wegen des geringeren Rauigkeitsbeiwertes zu keinem Anstau oder Überlauf. Dieser Wert steigt aber schlagartig an, wenn das Niveau der Brückenunterseite erreicht ist. Ferner werden sich am Übergang Turbulenzen bilden. Außerdem wurde eine Verklausung (s. Frage 4) wahrscheinlich ausgeschlossen. Aus der Informationsergänzung zum Forum ZAK am 29.10.2024 ist zu entnehmen: „Der Rückstau aus der Wupper in den Wiembach reicht bei dem betrachteten Szenario HQ100 bis zur Brücke Bielertstraße.“ Spätestens dann wäre der Abfluss des Wiembachs be- oder sogar ganz verhindert. Wurden diese Aspekte bei der Bewertung „Aufweitung Wiembachkanal“ berücksichtigt? Wäre eine Neuberechnung mit einem engmaschigeren 3D-Modell nicht angezeigt?
- Verschiedene Submodelle für Hochwasserschutzmaßnahmen am Wiembachkanal wurden wegen der Gefahr von Qualmwasser abgelehnt.
a) Dauer: Selbst bei dem Extremereignis 2021 floss Wasser nur Stunden oberhalb der Dammsohle.
b) Durchlässigkeit: Der Untergrund wird im Geoportal mal als hoch mal als mittel bis mäßig durchlässig angegeben. Für den im Gebiet vorzufinden ca. 1,8 m mächtigen, schluffig-tonigen Auelehm muss aber— im Gegensatz zum geohydrologischen Gutachten – mit einem geringen bis sehr geringen Durchlässigkeitbeiwert, ablesbar an einer temporären Vernässung der tiefer liegenden Gärten, ausgegangen werden. Folglich scheint die Gefahr von Qualmwasser doch sehr gering zu sein. Auch waren die Schäden am Kanalisationssystem in ganz Leverkusen durch das Extremereignis mit 32.000:E eher gering. Wo, wie und in welchem Raster wurde der Durch lässigkeitbeiwert gewonnen (Rammkernsondierung, Bodenprobe, Bohrloch methode oder Pumpversuche)? - Die geplante doppelte Sohlenbreite bedeutet eine halbierte Wassertiefe. Bei Trockenwetterablauf im Hochsommer ohne Baumschatten wird sich das Wasser im Kanal auf den 435 m stark erwärmen. Ist diese Verschlechterung der Gewässergüte in die Bewertung eingeflossen?
- Wie viele Bäume sind von der neuartigen Hainbuchen-Krankheit befallen? Welche Baumnummern tragen sie?
- Wird der Uferbereich neben der Allee bepflanzt? Bis zu welcher Höhe dürfen sich die Pflanzen dort wegen des erforderlichen Abflussquerschnitts entwickeln? Ist der Bewuchs im Abflussmodell berücksichtigt worden?
- Durch die wasserbaulichen Maßnahmen haben sich im Oberteil des Kanals Gleithänge gebildet, die den Fließquerschnitt verengen. Dort wachsen inzwischen stattliche Weiden und Erlen. Sind diese wegen weiterer Querschnittsverengung und Verklausungsgefahr derzeit zur Fällung vorgesehen?
- Wurde nach dem Extremereignis das wiembachbürtige Sediment im verlandeten ersten Teich der Rehbockanlage auf Altlasten untersucht?
Für den Bereich Kosten und Genehmigungen
- Wird die Fußgängerbrücke Fürstenbergstraße /Ruhlachstraße bestehen bleiben oder ersetzt? Sind die Kosten in der bisherigen Berechnung enthalten? Es gibt Brücken, die im Bedarfsfall höher gekurbelt werden können. Wäre das eine Lösungsmöglichkeit?
- Die beiden inneren Alleereihen sollen gerodet und der Damm geschliffen werden. Wie werden die Baumwurzeln der äußeren Baumreihe während der Rodung und der Baumaßnahme geschützt?
- Im Bereich der unteren südlichen Wiembachallee wurzeln die äußeren Bäume im Damm. Ein Erhalt dieser Bäume ist schwer vorstellbar. Wenn diese gerodet werden müssen, fallen dann auch alle anderen Bäume der äußeren Allee?
- Für die Neuanpflanzung der Allee müssen – wegen des erforderlichen Lichtraumprofils der Straße – Bäume mit einem astfreien Stamm von mindestens 4 Metern gesetzt werden. Wie hoch sind die Pflanz- und Pflegekosten der Bäume und der Ufervegetation? Sind sie in der Kalkulation enthalten?
- Muss die Bypass-Röhre zur Rehbockanlage im Bereich der Allee wegen der Baumaßnahme neu gelegt werden? Wie hoch sind die Kosten?
- Welche Kosten sind seit der Flut durch Arbeiten am Wiembach entstanden (Instandhaltung von Brücken, Uferbefestigungen)?
- Welche Kosten werden die Anwohner im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahmen und Neuanlage der Wiembachallee tragen müssen?
- Benötigen Sie vor Beginn der Arbeiten, auch der Baumfällarbeiten, weitere Genehmigungen, z. B. seitens der Bezirksregierung?
- Wie können sich die Bürger über den Stand eines solchen Genehmigungsverfahrens dann informieren?
II. Fragen zur Wupper
- Laut Unterlagen galt es den unteren Wupperdamm (HQ100) zu sanieren. Stellt die neue Wegdecke bereits die Sanierung dar?
- Seit 1950 gab es einen Schutz gegen ein grob geschätzt 300 bis 400 jährliches Wupperhochwasser durch die Grauwackemauer und die Erddämme entlang der Rehbockanlage und der südlichen Wiembachallee. Die Schotthalter an der Brücke zur Rehbockanlage und die Pfostenhalter auf der Brücke Wiembachallee und damit dieser gesamte Hochwasserschutzwurden aufgegeben. Warum?
- Wupperverband und TBL erarbeiten für die Wupper derzeit ein weitergehendes Hochwasserschutzkonzept, wobei auch der Wiembach integriert ist. Baumfällarbeiten unterhalb der Grauwackemauer sind bereits erfolgt. Wie sieht diese Konzept aus. Wie soll diese Maßnahme mit der am Wiembach verbunden werden? Bis zur welcher Jährlichkeit beider Gewässer ist dann ein Schutz vorgesehen?
- Gibt es einen Notfallplan für ein erneutes Hochwasser? Wenn ja, wann werden die Anwohner darüber informiert?
- Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie unsere Fragen im Rahmen der Informationsveranstaltung am 12. Mai 2025 beantworten könnten. Auf die Möglichkeit zum Dialog freuen wir uns!
Leverkusen-Opladen, den 28.03.2025 m Namen der Bürgerinitiative
Bettina Roth-Küver, Iris & Michael Fickus, Mathias Koch, Dr. Gerald Völker